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Martyrium in Walldürn: Urteil gegen “Life Coach” wegen Geiselnahme möglich – Neckartal und Odenwald – Nachrichten und Aktuelles aus der Region

Martyrium in Walldürn: Urteil gegen “Life Coach” wegen Geiselnahme möglich – Neckartal und Odenwald – Nachrichten und Aktuelles aus der Region

Altheim. (rjs) Im Strafverfahren gegen einen selbst ernannten “Life-Coach” wird die Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach womöglich schon heute Nachmittag oder am 9. September das Urteil verkünden. Der Zeitpunkt hängt nach Angaben von Gerichtssprecherin Katja Heim vom Umfang und der Dauer der am Montagvormittag beginnenden Plädoyers ab. Dem zu Prozessbeginn 38 Jahre alten Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft schwere Straftaten wie Geiselnahme, Körperverletzung, sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung vor. Den Ermittlungen zufolge soll sich der Angeklagte gezielt junge, psychisch labile Frauen gesucht haben, um sie sexuell gefügig und von ihm abhängig zu machen. Laut Staatsanwaltschaft soll er zwischen September 2019 und Oktober 2022 sieben Frauen sexuell missbraucht und körperlich misshandelt haben. Drei der Frauen hielt er offenbar als Geiseln fest. Zwei weitere Frauen, sein eigenes Kind und drei Männer soll er körperlich misshandelt haben. Im Wesentlichen stützt sich die Anklage auf vier Frauen, die der 38-Jährige im Internet kennengelernt haben soll. Als einige von ihnen in das Haus des Angeklagten eingezogen waren, um an einem “Trainingslager” zur Persönlichkeitsentwicklung teilzunehmen, soll für sie ein monatelanges Martyrium mit verbaler und sexueller Erniedrigung und Gewalt bis hin zu Todesdrohungen begonnen haben.

Unmittelbar nach der Verlesung der 396 Seiten umfassenden Anklageschrift Anfang Februar war die Öffentlichkeit vom weiteren Verlauf der Verhandlung ausgeschlossen worden. Nachdem mehrere an dem Verfahren beteiligte Anwälte sowie die Staatsanwaltschaft den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt hatten, war das Gericht ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass es den überwiegend weiblichen Opfern nicht zuzumuten sei, sich der juristischen Aufarbeitung der Vorfälle in einer öffentlichen Verhandlung zu stellen. Auch die Plädoyers werden hinter verschlossenen Türen gehalten. Erst zur Urteilsverkündung ist wieder Publikum zugelassen.

Update: Sonntag, 1. September 2024, 17.54 Uhr


Urteil im Prozess wegen Geiselnahme und Vergewaltigung im September

Altheim. (jam/dpa) Der Angeklagte aus Altheim, dem Geiselnahme, besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden, erfährt sein Urteil voraussichtlich Anfang September. Das Urteil in dem Verfahren wird voraussichtlich entweder am Montag, 2. September, ab 15 Uhr oder am Montag, 9. September, ab 9 Uhr verkündet, wie das Landgericht Mosbach mitteilt. “Die Öffentlichkeit des Verfahrens wird erst unmittelbar vor der Urteilsverkündung wiederhergestellt”, heißt es.

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Martyrium in Walldürn: Viertes mögliches Opfer der Geiselnahme

Der 1985 geborene selbsternannte “Life Coach” soll mehrere Frauen in sein Haus in Altheim gelockt, als Geiseln genommen und vergewaltigt haben. Der Prozess gegen den Hauptangeklagten hat bereits Anfang des Jahres begonnen – allerdings unmittelbar unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Grund dafür sei, dass während der Verhandlung Details aus dem persönlichen Lebensbereich der Nebenklägerinnen besprochen werden (darunter die Ehefrau des Angeklagten), teilte das Gericht mit. Die Anklageschrift gegen den Altheimer und seinen mitangeklagten jüngeren Bruder umfasst mehrere Hundert Seiten. Insgesamt 35 Verhandlungstage waren ursprünglich angesetzt, rund 20 Zeugen geladen.

Laut Staatsanwaltschaft bot der Angeklagte als “Life Coach” Online-Seminare an und betrieb in seinem Haus am Rand von Altheim ein “Boot Camp zur Persönlichkeitsentwicklung”. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2019 bis 2022. Der Angeklagte soll dazu entschlossen gewesen sein, die Coaching-Angebote dazu zu nutzen, Kontakt zu jungen Frauen aufzunehmen und diese systematisch zu verunsichern. Er habe sie dann zum “Boot Camp” zu sich nach Hause eingeladen. Danach habe er die Frauen erniedrigt, schwere Gewalt angewandt und sie immer wieder sexuell missbraucht. Der Hauptangeklagte soll insgesamt sieben Frauen sexuell missbraucht und misshandelt haben. Ebenso habe er zwei weitere Frauen, ein Kind sowie drei Männer, darunter seinen mitangeklagten Bruder, misshandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dem Bruder wird wiederum Beihilfe zur Geiselnahme und zur besonders schweren Vergewaltigung vorgeworfen. Zudem soll er selbst Frauen vergewaltigt und verletzt haben.

Im Oktober 2022 gelang es einem Opfer, einen Notruf abzusetzen. In der folgenden Nacht durchsuchten Einsatzkräfte das Haus und nahmen die Angeklagten fest. Der Hauptangeklagte kam vorübergehend in eine psychiatrische Einrichtung, sitzt aber seit Mai 2023 in Untersuchungshaft.

Update: Mittwoch, 7. August 2024, 15.38 Uhr


Öffentlichkeit im Prozess wegen Geiselnahme und Vergewaltigung ausgeschlossen

Von Ralf Scherer

Mosbach/Altheim. Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Geiselnahme, Körperverletzung, Todesdrohungen: Die Liste der Straftaten, die Nikolaus G. in seinem Haus in Altheim begangen haben soll, ist lang – und jeder einzelne Vorwurf wiegt schwer. So schwer, dass es den überwiegend weiblichen Opfern des 38-Jährigen nicht zuzumuten ist, sich der juristischen Aufarbeitung der Vorfälle in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung stellen zu müssen. Das hat die achte Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach entschieden.

Eigentlich hätte der Prozess gegen Nikolaus G. und seinen mitangeklagten jüngeren Bruder Christian am Donnerstag unmittelbar mit der Verlesung der 396 Seiten umfassenden Anklageschrift beginnen sollen. Zwei der mehr als 30 geplanten Verhandlungstage sind laut Gerichtssprecherin Katja Heim allein dafür vorgesehen. Nachdem jedoch im Vorfeld die Anwälte der betroffenen Frauen und schließlich auch die Staatsanwaltschaft Mosbach den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt hatten, blieb der Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Michael Haas keine andere Wahl, als die Sitzung gleich wieder zu unterbrechen.

Nach gut einstündiger Beratung teilte er mit, dass die Öffentlichkeit vom gesamten Verlauf des Verfahrens ausgeschlossen bleibt. Erst zur Urteilsverkündung – voraussichtlich Ende September – sind wieder Zuschauer zugelassen. “Weil zu erwarten ist, dass die Intimsphäre der Betroffenen während der Hauptverhandlung durchgehend berührt sein wird”, begründete Haas die Entscheidung. Es würden schwerste Sexualstraftaten und eine Vielzahl von Körperverletzungen beschrieben, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigten. “Sie dürfen jetzt alle rausgehen”, gab Richter Haas deshalb den Zuschauern zu verstehen.

Als schließlich der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Florian Kienle, unterstützt von Staatsanwältin Jana Wolf-Mittmann, mit der Verlesung der Anklageschrift begann, waren nur noch die beiden Angeklagten mit ihren vier Verteidigern, vier Anwälte der Nebenklage sowie die drei Berufsrichter und zwei Schöffen im Saal. Zudem hatten zwei Rechtsreferendare eine Sondererlaubnis erhalten, das Verfahren zu Ausbildungszwecken weiterhin zu verfolgen. Im Laufe des Tages dürften sie deutlich ausführlicher zu hören bekommen haben, was teilweise im Vorfeld der Verhandlung bekannt geworden war.

Recherchen des Magazins “Spiegel” zufolge soll Nikolaus G. gezielt nach jungen, psychisch labilen Frauen gesucht haben, um sie sexuell gefügig und von ihm abhängig zu machen. Als selbst ernannter “Life-Coach” habe der 38-Jährige Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung und “Bootcamps” angeboten und auf diese Weise Kontakt zu seinen späteren Opfern hergestellt. Laut Staatsanwaltschaft soll er zwischen September 2019 und Oktober 2022 sieben Frauen immer wieder sexuell missbraucht und körperlich misshandelt haben. Drei der Frauen habe Nikolaus G. als Geiseln festgehalten. Zwei weitere Frauen, sein eigenes Kind und drei Männer habe er körperlich misshandelt.

Im Wesentlichen stützt sich die Anklage auf vier Frauen, die Nikolaus G. im Internet kennengelernt haben soll. Als einige von ihnen in das Haus des Angeklagten eingezogen waren, um an einem “Trainingslager” teilzunehmen, soll für sie ein monatelanges Martyrium mit verbaler und sexueller Erniedrigung und Gewalt bis hin zu Todesdrohungen begonnen haben. Der jüngere Bruder von Nikolaus G. soll von alledem nicht nur gewusst, sondern sich aktiv beteiligt haben. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft deshalb Vergewaltigung, Körperverletzung und Beihilfe zur Geiselnahme vor. Gegen die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts, in getrennten Verfahren gegen die Brüder zu verhandeln, hatte der Anwalt von Christian G. erfolgreich geklagt. Er hatte befürchtet, dass sonst Nikolaus G. seinen Bruder hätte belasten können, ohne unmittelbar darauf reagieren zu können.

Die vom Missbrauch betroffenen Frauen beschreiben den 24-Jährigen offenbar als Mitläufer, der zwar an den Taten beteiligt, im Grunde genommen jedoch selbst ein Opfer seines dominanten Bruders gewesen sein soll. Dass es sich bei den angeklagten Geschwistern um verschiedene Charaktere handelt, war zu Beginn der Hauptverhandlung am Donnerstag gut zu beobachten.

Während Nikolaus G. trotz der drohenden langjährigen Haftstrafe selbstsicher im Gerichtssaal Platz nahm und während der Unterbrechung mit einem der Anwälte plauderte, saß sein Bruder zwei Stühle weiter völlig in sich gekehrt. Überwiegend starrte er schweigend in Richtung der gegenüberliegenden Fensterfront oder gelegentlich an die Decke. Um auf den Fotos der zahlreichen Medienvertreter nicht erkennbar zu sein, hatte er sich beim Betreten des Saals minutenlang einen blauen Aktenordner vors Gesicht gehalten. Ganz anders Nikolaus G., der im Gegensatz zu seinem Bruder weiterhin in Untersuchungshaft sitzt: Als er hereingeführt wurde, war sogar ein Lächeln zu sehen.

Update: Donnerstag, 1. Februar 2024, 17.41 Uhr


Lebensberater wegen Geiselnahme und Vergewaltigung vor Gericht

Mosbach. (dpa) Ein selbst ernannter Lebensberater soll in seinem Haus in Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis in den Jahren 2019 bis 2022 mehrere Frauen als Geiseln genommen und vergewaltigt haben. Der Prozess gegen den 38-Jährigen beginnt am Donnerstag (9 Uhr) vor dem Landgericht Mosbach. Dem Deutschen werden unter anderem Geiselnahme in drei Fällen, besonders schwere Vergewaltigung in einer Vielzahl von Fällen sowie vielfache gefährliche Körperverletzung und Bedrohung zur Last gelegt. 

In diesem Haus in Altheim soll der 38-Jährige mehrere Frauen sexuell missbraucht und körperlich misshandelt haben. Foto: Ann-Kathrin Frei

Mitangeklagt ist sein 24-jähriger Bruder, dem unter anderem Beihilfe zur Geiselnahme und zur besonders schweren Vergewaltigung vorgeworfen werden. Zudem soll er selbst Frauen vergewaltigt und verletzt haben. 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bot der Hauptangeklagte als Life Coach Online-Seminare an und betrieb in seinem Haus ein “Boot Camp zur Persönlichkeitsentwicklung”. Er soll dazu entschlossen gewesen sein, über seine Arbeit junge Frau zu kontaktieren und systematisch zu verunsichern. Diese habe er dann zum “Boot Camp” zu sich nach Hause eingeladen. Dann habe er die Frauen erniedrigt, Gewalt angewandt und sie immer wieder sexuell missbraucht. 

Die Nebenklage will nach Angaben des Gerichts zum Prozessbeginn einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Das Gericht hat weitere 34 Prozesstage mit rund 20 Zeugen für das umfangreiche Verfahren angesetzt. Ein Urteil wird für Ende September erwartet. 

Update: Mittwoch, 31. Januar 2024, 17.44 Uhr


Prozess gegen “Life Coach” wegen Geiselnahme und Vergewaltigung im Januar

Mosbach. (dpa) Weil er als selbst ernannter Lebensberater mehrere Frauen als Geiseln genommen und vergewaltigt haben soll, muss sich ein 38-Jähriger von Januar an vor dem Landgericht Mosbach verantworten. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Geiselnahme, besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vor.

Der Mann soll sich mehr als drei Jahre lang als sogenannter Life Coach ausgegeben haben. Über seine Beratungsangebote soll er Kontakt zu jungen Frauen aufgenommen und sie systematisch verunsichert haben. Laut Anklage lud er die Frauen zu einer Art Trainingslager zur Persönlichkeitsentwicklung in sein Haus in Walldürn ein, um ihren Widerstand durch verbale Erniedrigungen und Gewalt zu brechen und sie wiederholt sexuell zu missbrauchen.

Update: Dienstag, 19. Dezember 2023, 11.27 Uhr


“Life Coach” wegen Geiselnahme und Vergewaltigung angeklagt

Mosbach/Walldürn-Altheim. (pm) Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat Ende Oktober Anklage gegen einen 38-jährigen Mann und dessen 24-jährigen Bruder beim Landgericht Mosbach erhoben. In ihrer mehrere hundert Seiten umfassenden Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten unter anderem Geiselnahme in drei Fällen, besonders schwere Vergewaltigung in einer Vielzahl von Fällen sowie vielfache gefährliche Körperverletzung und Bedrohung zur Last.

Seinem Bruder wird unter anderem Beihilfe zur Geiselnahme und zur besonders schweren Vergewaltigung sowie gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen.

Der 38-Jährige war als sogenannter “Life Coach” tätig, veranstaltete Online-Seminare und betrieb in seinem Wohnhaus in Altheim ein sogenanntes “Bootcamp zur Persönlichkeitsentwicklung”. Nachdem es einem der Opfer am 18. Oktober 2022 gelungen war, einen Notruf abzusetzen, erfolgten bereits in der Nacht auf den 19. Oktober die Durchsuchung der Wohnräume und die vorläufige Festnahme der Brüder.

Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis ihrer umfangreichen Ermittlungen davon aus, dass der 38-Jährige entschlossen war, seine Coaching-Angebote zu nutzen, um Kontakt zu jungen Frauen aufzunehmen und diese systematisch zu verunsichern. Diese habe er dann zu einem “Bootcamp” zu sich nach Hause eingeladen, um anschließend ihren Widerstand durch verbale Erniedrigungen und routinemäßige schwere Gewaltanwendungen zu brechen und sie wiederkehrend sexuell zu missbrauchen.

Insgesamt habe der 38-Jährige sieben Frauen sexuell missbraucht und körperlich misshandelt. Zudem habe er zwei weitere Frauen, ein Kind und drei Männer, einschließlich seines ebenfalls angeklagten jüngeren Bruders, körperlich misshandelt. Der von der Anklage der Staatsanwalt umfasste Zeitraum erstreckt sich von September 2019 bis zur Festnahme der beiden Männer im Oktober 2022.

Der 38-Jährige war nach seiner Festnahme zunächst in einer psychiatrischen Einrichtung vorläufig untergebracht und befindet sich seit 10. Mai 2023 in Untersuchungshaft. Sein Bruder befand sich bis 6. Oktober in Untersuchungshaft, ehe der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft außer Vollzug gesetzt wurde.