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Fast niemand nutzt den gesetzlichen Anspruch

Fast niemand nutzt den gesetzlichen Anspruch

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In beinahe allen Bundesländern gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Trotzdem nutzen nur wenige das Angebot von fünf extra Urlaubstagen pro Jahr.

München – Wer verschenkt schon gerne Urlaubstage? Ganz klar: Die Deutschen. Denn nur ein bis zwei Prozent der Arbeitnehmer nutzen das Recht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Was viele Arbeitnehmer womöglich gar nicht wissen: In fast allen Bundesländern vor, dass ein sogenannter Bildungsurlaub zusätzlich zu den normalen Urlaubstagen genommen und bezahlt werden muss.

Nur ein bis zwei Prozent nehmen den Bildungsurlaub in Anspruch

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund sind 77 Prozent der Beschäftigten an Fortbildungen interessiert, doch nehmen diese nicht wahr, wohl aus Angst über Nachteile im Betrieb. Ein Bildungsurlaub ist eine Auszeit mit dem konkreten Ziel, in einer Fortbildung etwas Neues zu lernen, wie eine Sprache, oder aber ein neues Hobby.

Eine Ausnahme besteht nur in Bayern und Sachsen, wo es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt. Teilweise wird dieser in den anderen Bundesländern auch als „Bildungszeit“ oder „Bildungsfreistellung“ bezeichnet.

Natur-Bildungsurlaub: Eine Reise nach in Helgoland an bezahlten Arbeitstagen

Und in welchen Feldern kann man sich weiterbilden lassen? Der Inhalt der Weiterbildung kann, muss aber nicht mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Wer also Steuerfachwirt ist und auf Helgoland über das dortige Naturparadies erfahren will, kann den Bildungsurlaub durchaus in Anspruch nehmen, ebenso wie ein Deutschlehrer, der Mechatronik beherrschen will.

Nicht nur die besondere Natur zieht jedes Jahr zahlreiche Besucher auf die Nordseeinsel Helgoland. Auch lässt sich dort besonders günstig einkaufen. Denn auf Helgoland zahlt man keine Mehrwertsteuer.
Touristen beim Spaziergang an den Hummerbuden auf Helgoland. Auch hier kann man Bildungsurlaub machen. © Annett Mirsberger via www.imago-images.de

Sprachkurse sind eine beliebte Art des Bildungsurlaubs. So kann auch ein Architekt, der zum Italienisch lernen einen Kurs in Mailand besuchen will, dies über einen Bildungsurlaub erreichen. Ob der jeweilige Kurs im Rahmen des Bildungsurlaubs anerkannt ist, darüber muss sich jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin selbst informieren. Der Anspruch besteht auf fünf Tagen pro Jahr teilweise auch zehn Tage in zwei Jahren, um größere Trips zu ermöglichen.

Musikreise nach Tansania oder „Fotografieren in Prag“ als Bildungsurlaube

Weitere Beispiele: „Work-Life-Design“ am Gardasee, „Fotografieren in Prag“, „Techniken des autobiographischen Schreibens“ in Baltrum, eine Architekturreise nach Tokio oder eine Musikreise nach Tansania. Eine Übersicht gibt es auf Bildungsurlaub.de.

Das DGB-Bildungswerk und die Gewerkschaften bieten die Seminare an. So können diese auch politische oder geschichtliche Seminare umfassen (zum Beispiel: „Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus“ in Weimar). Andere Kurse wiederum beschäftigen sich mit völlig unterschiedlichen Themen: „Die Geschichte des Bieres“, „Waldyoga und Naturmeditation“ oder eine Ausbildung zum Freizeitimker.

Kosten für einen Bildungsurlaub gibt es durch die Steuer zurückerstattet

Wer Bildungsurlaub nehmen will, sollte sich möglichst früh mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die geltenden Fristen beachten. In der Regel sollte der Antrag vier bis neun Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.

Und wer bezahlt den Urlaub? Der Arbeitgeber kommt zwar die für Arbeitszeit auf, aber weder für den Kurs, noch für die Reisekosten oder die Lehrmittel. Allerdings können diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch Sabbaticals sind indes genau geregelt – das müssen Arbeitnehmer über diese Auszeiten wissen. (cgsc)