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Warum die Wesentlichkeitsanalyse der Schlüssel zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist

Warum die Wesentlichkeitsanalyse der Schlüssel zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft bis 2026 rund 15.000 deutsche Unternehmen. Die Wesentlichkeitsanalyse ist dabei das zentrale Element, um die Prioritäten richtig zu setzen. Was sich dahinter verbirgt, lesen Sie hier.

Auf einer grünen Wiese liegen übereinander ein paar Blätter. Auf dem obersten sieht man Grafiken und es steht: Sustainability KPI. Die Berichterstattung kann eine Chance sein für eine konsistente Nachhaltigkeitsstrategie, eine gute Bindung von Mitarbeitenden und Kunden sowie gute Investitionsbedingungen.

Die Berichterstattung kann eine Chance sein für eine konsistente Nachhaltigkeitsstrategie, eine gute Bindung von Mitarbeitenden und Kunden sowie gute Investitionsbedingungen. (Bild: SKZ)

Die EU hat 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen, in der festgelegt wurde, dass in Zukunft mehr europäische Firmen Kennzahlen zur Nachhaltigkeit erfassen und einen Nachhaltigkeitsbericht darüber veröffentlichen müssen. Betroffen sind rund 15.000 deutsche Unternehmen, darunter auch große Unternehmen und KMU der Kunststoffbranche. Zum Vereinheitlichen der Berichte hat die EU die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, in denen beschrieben ist, nach welchen Kennzahlen berichtet werden muss. Als zentrales Element sollen Unternehmen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nutzen, um festzulegen, welche der Themen und welche der über 1.200 Datenpunkte für sie relevant und damit zu berichten sind. Den Grundstein der Nachhaltigkeitsberichterstattung legte 1997 die Global Reporting Initiative (GRI) mit internationalen Standards zur freiwilligen Erfassung und Veröffentlichung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aktivitäten und Auswirkungen. Die erste verpflichtende Berichterstattung legte die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) 2014 für Großkonzerne im Jahr 2014 fest. Spätestens seit dem Pariser Klimaabkommen und dem EU-Ziel, im Jahr 2045 Net-Zero Emissionen zu erreichen, ist es notwendig, Umwelt- und Klimaschutz auch durch Investitionen in Greentech zu fördern. Dafür definiert seit 2020 die EU-Taxonomie, welche Wirtschaftsaktivitäten als „nachhaltig“ beziehungsweise taxonomiekonform einzustufen sind. Abgestimmt auf diese Kriterien müssen Finanzdienstleister seit 2020 nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) offenlegen, inwiefern sie Nachhaltigkeit in ihren Investitionen berücksichtigen. Damit lösen die neue CSRD-Richtlinie und die dazugehörigen Standards (ESRS) die NFRD ab. Durch die verpflichtende und standardisierte Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitskennzahlen ermöglichen Unternehmen Finanzdienstleistern ihre Investitionsentscheidungen auf einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien zu basieren. Zusätzlich schaffen sie eine Grundlage der Nachhaltigkeitsstrategie jedes einzelnen Unternehmens.  

Berichterstattung als Mittel für Sustainable Finance

Den Grundstein der Nachhaltigkeitsberichterstattung legte 1997 die Global Reporting Initiative (GRI) mit internationalen Standards zur freiwilligen Erfassung und Veröffentlichung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aktivitäten und Auswirkungen. Die erste verpflichtende Berichterstattung legte die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) 2014 für Großkonzerne im Jahr 2014 fest.

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Ab 2026 unterliegen auch Unternehmen mit lediglich zehn Mitarbeitern der Berichtspflicht.

Spätestens seit dem Pariser Klimaabkommen und dem EU-Ziel, im Jahr 2045 Net-Zero Emissionen zu erreichen, ist es notwendig, Umwelt- und Klimaschutz auch durch Investitionen in Greentech zu fördern. Dafür definiert seit 2020 die EU-Taxonomie, welche Wirtschaftsaktivitäten als „nachhaltig“ beziehungsweise taxonomiekonform einzustufen sind. Abgestimmt auf diese Kriterien müssen Finanzdienstleister seit 2020 nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) offenlegen, inwiefern sie Nachhaltigkeit in ihren Investitionen berücksichtigen. Damit lösen die neue CSRD-Richtlinie und die dazugehörigen Standards (ESRS) die NFRD ab. Durch die verpflichtende und standardisierte Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitskennzahlen ermöglichen Unternehmen Finanzdienstleistern ihre Investitionsentscheidungen auf einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien zu basieren. Zusätzlich schaffen sie eine Grundlage der Nachhaltigkeitsstrategie jedes einzelnen Unternehmens.

Schaubild: Aus der freiwilligen Global Reporting Initiative (GRI) entwickelte sich im Zuge des EU-Green Deals die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung mit NFRD und CSRD. Aus dem Inhalt und den Definitionen der EU-Taxonomie ist nachvollziehbar, was nachhaltig ist und wohin Finanzinvestitionen fließen sollen.

Aus der freiwilligen Global Reporting Initiative (GRI) entwickelte sich im Zuge des EU-Green Deals die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung mit NFRD und CSRD. Aus dem Inhalt und den Definitionen der EU-Taxonomie ist nachvollziehbar, was nachhaltig ist und wohin Finanzinvestitionen fließen sollen. (Bild: SKZ)

Relevanz für alle Unternehmen

Die CSRD weitet zukünftig den Kreis der betroffenen Unternehmen schrittweise aus. So müssen für das Geschäftsjahr 2024 alle Unternehmen nach CSRD-Richtlinie berichten, die schon von der NFRD betroffen waren. Für das Geschäftsjahr 2025 kommen große Unternehmen dazu, ab dem Geschäftsjahr 2026 ebenfalls gelistete KMU und ab dem Jahr 2028 auch ausgewählte Unternehmen aus Drittstaaten. Zusätzlich werden zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichtete Unternehmen Informationen ihrer Zulieferer benötigen und durch diesen sogenannten „trickle-down“ Effekt auch kleine und nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Berichterstattung motivieren. Für diese außerhalb der EU-Regulation liegenden Berichte werden gerade vereinfachte Standards nach Vorbild der ESRS erarbeitet.

Der Aufbau der ESRS

Das Set der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS steckt den inhaltlichen Rahmen der Berichterstattung ab. Die generellen Standards ESRS 1 und ESRS 2 bieten einen Überblick. In diesen Standards sind Prinzipien für das Erstellen und Darstellen nachhaltigkeitsbezogener Informationen, wie beispielsweise das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit, die Sorgfaltspflicht oder die Zeitreihenbetrachtung beschrieben. Darauf aufbauend definieren zehn themenbezogene Standards konkrete Datenpunkte und quantitative Kennzahlen, nach denen berichtet werden kann. Dabei sind die Standards in die drei ESG-Säulen eingegliedert. Ein paar Beispiele: Im Thema ESRS E1 „Klimawandel“ wird durch den CO2-Fußabdruck auch der Energieverbrauch der Unternehmen abgefragt. Die Rezyklatquote der Produkte des Unternehmens wird im Thema ESRS E5 zur Kreislaufwirtschaft erfasst. Der Bereich „Soziales“ beleuchtet beispielsweise Arbeitsbedingungen der eigenen Belegschaft, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, Arbeitssicherheit sowie Datenpunkte zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Im Bereich Governance ESRS G1 werden Unternehmenskultur sowie Datenpunkte zu Korruption oder Lieferantenbeziehungen aufgeführt.

Schaubild: Kriterien ab wann Unternehmen nach der CSRD-Richtlinie berichten müssen.

Kriterien ab wann Unternehmen nach der CSRD-Richtlinie berichten müssen. (Bild: SKZ)

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Bereits die bisher veröffentlichten themenspezifischen ESRS nennen 1.231 Datenpunkte. Zusätzlich werden ab Mitte 2026 noch branchenspezifische ESRS mit weiteren Datenpunkten veröffentlicht (wobei spezifische ESRS für Kunststoffe noch nicht angekündigt wurden). Wie sollen Unternehmen all diese Datenpunkte erfassen und berichten? Abhilfe schafft die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Sie bietet ein methodisches Vorgehen, um festzustellen, welche Themen und Informationen für das individuelle Unternehmen wesentlich sind und damit vorrangig betrachtet werden müssen.
Als Ausgangslage für die Wesentlichkeitsanalyse dient eine Liste mit potenziell relevanten Nachhaltigkeitsthemen. Jedes dieser Themen wird aus zwei Perspektiven betrachtet: Die erste Perspektive ist die „Wesentlichkeit der Auswirkungen“, auch „Inside-Out“ genannt. Hierbei wird die Frage beantwortet, welche positiven und negativen Auswirkungen das Unternehmen auf die Umwelt und die Gesellschaft hat. Aus der zweiten Perspektive wird die „finanzielle Wesentlichkeit“ betrachtet, auch „Outside-In“ genannt. Konkret geht es darum, welche Risiken und Chancen sich innerhalb eines Nachhaltigkeitsthemas ergeben, die wesentliche Auswirkungen auf die Finanzen des Unternehmens haben. Alle der so aufgestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks, Opportunities, IRO) müssen wo möglich quantitativ, wo nicht möglich qualitativ bewertet werden. Über sorgfältig ausgewählte Schwellenwerte werden anschließend die IRO stellvertretend für die Themen miteinander verglichen. Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind beide Perspektiven gleichrangig: Liegt ein Thema in einer der Perspektiven über dem Schwellenwert ist es wesentlich.

Schaubild: Die 10 Themengebiete der Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS, die weiter in 89 Unterthemen und mehr als 1.200 Datenpunkte untergliedert sind.

Die 10 Themengebiete der Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS, die weiter in 89 Unterthemen und mehr als 1.200 Datenpunkte untergliedert sind. (Bild: SKZ)

Dementsprechend muss das Unternehmen über die themenspezifischen IRO, den aktuellen Stand im Unternehmen und zukünftige Strategien und Maßnahmen berichten. Gleichzeitig zeigt das Ergebnis der Analyse, auf welche Nachhaltigkeitsthemen sich das Unternehmen für eine zukunftsfähige Ausrichtung fokussieren sollte.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse muss nicht allein durchgeführt werden. Ganz im Gegenteil: im ESRS wird sogar gefordert, betroffene Interessensträger, auch Stakeholder genannt, in den Prozess miteinzubeziehen. Stakeholder können zum Beispiel als Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten direkte Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen haben. Außerdem zählen auch Finanzin­stitute, die Zivilgesellschaft, NGOs und wissenschaftliche Institutionen als Stakeholder, da diese Interesse an den Ergebnissen des Berichts haben. In welcher Form die Stakeholder einbezogen werden, wird in der ESRS nicht vorgegeben.
Im nächsten Schritt wird eine Strategie für die als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen erarbeitet. Hierfür sollen a) konkrete Ziele gesteckt, b) Maßnahmen zu deren Erreichung geplant, und c) passende Kennzahlen zur Erfolgsmessung erhoben werden. Der mit der Erhebung und Überwachung der Kennzahlen verbundene Aufwand sollte nicht unterschätzt werden: Es gilt, die entsprechenden Ansprechpersonen im Unternehmen ausfindig zu machen, den aktuellen Stand der Datenerfassung aufzunehmen und wo notwendig, Verfahren zu implementieren, um die fehlenden Kennzahlen zu erheben. Um die jährliche Berichtserstattung zu erleichtern, kann ein Software-unterstützter Prozess für das Datenmonitoring aufgesetzt werden. Die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie und die Kennzahlen fließen im Anschluss in den Nachhaltigkeitsbericht, der neben dem Bericht fürs Marketing auch in maschinenlesbarer Form erstellt werden muss.

Nicht nur Pflicht, sondern Chance

Die Maßnahmen können direkt zu finanziellen Einsparungen im Betrieb führen. Zudem können Unternehmen mit langfristigen Nachhaltigkeitsstrategien und transparenten ESG-Kriterien schon heute ihre Attraktivität für private und öffentliche Investitionen und Aufträge steigern. Insbesondere lässt sich mit einer konsequenten Nachhaltigkeitsstrategie gepaart mit transparenter Kommunikation, Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gewinnen.

Schaubild: Die Wesentlichkeitsmatrix als Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse zeigt, über welche Themen zu berichten ist.

Die Wesentlichkeitsmatrix als Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse zeigt, über welche Themen zu berichten ist. (Bild: SKZ)

Das Erstellen eines Nachhaltigkeitsbericht kann nicht ohne Weiteres nebenbei erfolgen. Zur Fortführung des jährlichen Prozesses, lohnt es sich, langfristig im Unternehmen selbst personelle Kapazitäten dafür zu schaffen. Um Kompetenzen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen, kann das SKZ Unternehmen der Kunststoffindustrie unterstützen. So hat das SKZ für das zentrale Element der Wesentlichkeitsanalyse ein Wegbereiterprojekt aufgesetzt, das in zwei Stränge unterteilt ist. Zum einem werden in Kooperationsarbeit in Gruppencoachings gemeinsam die Schritte der Wesentlichkeitsanalyse vorgestellt. Zum anderen durch Individualcoaching die Projektpartner dabei unterstützt, die Analyse durchzuführen. Neben der individuellen Analyse erhalten die Unternehmen über mehrere Workshops hinweg das Know-how und die notwendigen Tools, um den Prozess in den folgenden Jahren selbst durchzuführen.

Halle/Stand B3/3000

Quelle: SKZ

Kunststoffrecycling: Der große Überblick

Mann mit Kreislaufsymbol auf dem T-Shirt

(Bild: Bits and Splits – stock.adobe.com)

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